{"id":35,"date":"2011-02-22T16:11:01","date_gmt":"2011-02-22T16:11:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.geschiebekunde.de\/?page_id=35"},"modified":"2024-02-07T11:30:44","modified_gmt":"2024-02-07T10:30:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.geschiebekunde.de\/nl\/der-verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3>Satzung der Gesellschaft f\u00fcr Geschiebekunde e.V.<\/h3>\n<p>&#8212; Fassung vom 22. April 2023 &#8212; Eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter Nr. 10 586<\/p>\n<pre>In der Satzung wird aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit ausschlie\u00dflich die m\u00e4nnliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen mit verschiedenen Geschlechtern.<\/pre>\n<h4>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h4>\n<p>1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eGesellschaft f\u00fcr Geschiebekunde e. V.\u201c<\/p>\n<p>2. Der Sitz des Vereins ist Hamburg.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h4>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Zweck des Vereins<\/h4>\n<ul>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung und der Volks- und Berufsausbildung im Sinne von \u00a7 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7 AO<\/li>\n<\/ul>\n<p>1. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<\/p>\n<ul>\n<li>&nbsp;Zusammenf\u00fchrung von Geschiebesammlern und Forschern sowie Freunden der Geschiebekunde des In- und Auslandes,<\/li>\n<li>Aufbau\/Erhalt eines Archivs der Geschiebekunde in Hamburg sowie des Archivs f\u00fcr Geschiebeforschung in Greifswald zur Vertiefung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Geschiebekunde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>2. Vereinsunmittelbare T\u00e4tigkeiten und Ziele:<\/p>\n<ul>\n<li>Herausgabe eines Mitteilungsblattes<\/li>\n<li>Bildung und Unterst\u00fctzung regionaler Sektionen und Arbeitsgruppen<\/li>\n<li>Geschiebekundliche sowie geologische und pal\u00e4ontologische Unterrichtssammlungen (Vortr\u00e4ge, Kurse, Gel\u00e4ndeveranstaltungen)<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit Verb\u00e4nden und Organisationen und Veranstaltungen, von denen eine F\u00f6rderung zu erwarten ist.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung des \u201eArchivs f\u00fcr Geschiebekunde\u201c am Geologisch-Pal\u00e4ontologischen Institut der Universit\u00e4t Hamburg, durch t\u00e4tige Mitarbeit und Bereitstellung von Mitteln f\u00fcr den Erwerb und Aufbewahrung von Sammlungsmaterial, Schrifttum, Ger\u00e4tschaften und Einrichtungsgegenst\u00e4nden.<\/li>\n<li>Aufbau\/Erhalt einer Zentralstelle f\u00fcr Geschiebeliteratur.<\/li>\n<li>Herausgabe einer wissenschaftlich-geschiebekundlichen Zeitschriftenreihe (\u201eArchiv f\u00fcr Geschiebekunde\u201c).<\/li>\n<li>Registrierung bestehender Geschiebesammlungen.<\/li>\n<li>Aufbau einer Dauerausstellung der wichtigsten Geschiebearten und Gesteine des Anstehenden Baltoskandiens und Norddeutschlands.<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrungen von Aufsammlungen.<\/li>\n<li>Auskunftserteilung \u00fcber Geschiebe.<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von geschiebekundlichen Forschungsvorhaben und anderen wissenschaftlichen Arbeiten aus dem Bereich der Geschiebekunde.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung des \u201eArchivs f\u00fcr Geschiebeforschung der Ernst-Moritz-Arndt-Universit\u00e4t\u201c in Greifswald und ggf. weiterer Einrichtungen, die sich um die Geschiebekunde verdient machen.<\/li>\n<li>Vergabe der Kurt-Hucke-Medaille f\u00fcr herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Geschiebekunde und Vereinsarbeit.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>\u00a7 4 Mittelverwendung<\/h4>\n<p>1. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>2. Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keinerlei Bareinlagen oder den gemeinen Wert gegebener Sacheinlagen zur\u00fcck.<\/p>\n<p>3. Die Pr\u00fcfung der j\u00e4hrlichen Rechnung erfolgt durch zwei Rechnungspr\u00fcfer, die dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren d\u00fcrfen und von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlen und zu best\u00e4tigen sind. Sie legen ihren Bericht schriftlich nieder und tragen ihn auf der jeweils n\u00e4chsten Mitgliederversammlung vor.<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Verbot von Beg\u00fcnstigungen<\/h4>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>1. Mitglieder des Vereins sind ohne Unterschied der Staatszugeh\u00f6rigkeit<\/p>\n<ul>\n<li>die ordentlichen Mitglieder,<\/li>\n<li>die F\u00f6rderer,<\/li>\n<li>die Ehrenmitglieder.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ordentliche Mitglieder oder F\u00f6rderer k\u00f6nnen Einzelpersonen, K\u00f6rperschaften, Stiftungen, Anstalten, Vereine, Verb\u00e4nde und Firmen werden. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich \u00fcber langj\u00e4hrige T\u00e4tigkeiten herausragende Verdienste um die Geschiebekunde erworben haben.<\/p>\n<p>2. Erwerb einer Mitgliedschaft<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Ordentliche Mitglieder: durch einfache schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung und Best\u00e4tigung seitens des Vorstandes.<\/li>\n<li>F\u00f6rderer: durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung und Entscheidung des Vorstandes. F\u00f6rderer kann werden, wer einen gr\u00f6\u00dferen Geldbetrag spendet oder sich bereit erkl\u00e4rt, regelm\u00e4\u00dfig mindestens den doppelten Jahresbeitrag zu entrichten oder einschl\u00e4gige Fachsammlungen, wertvolle Einzelst\u00fccke oder Fachliteratur oder andere besondere Werte stiftet. Stiftungen und Zuwendungen der F\u00f6rderer werden im Jahresbericht besonders aufgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder: werden von der Mitgliederversammlung ernannt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen. Die K\u00fcndigung muss schriftlich erkl\u00e4rt werden und bis zum 30. September in der Gesch\u00e4ftsstelle des Vereins eingehen; erfolgt sie sp\u00e4ter, muss der Beitrag auch f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr gezahlt werden. Ein R\u00fcckstand von mehr als zwei Jahresbeitr\u00e4gen wird einer Austrittserkl\u00e4rung gleich geachtet. Ausschluss erfolgt auf Beschluss des Vorstandes, wenn wichtige Gr\u00fcnde dazu Anlass geben. Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde Ausschlussgr\u00fcnde sind: Sch\u00e4digung des Ansehens oder der Belange des Vereins. Dem Betreffenden steht das Berufungsrecht an die Mitgliederversammlung zu, die dann mit Zweidrittelmehrheit entscheidet.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Aufgaben und Rechte der Mitglieder<\/h4>\n<p>1. Die Mitglieder sollen die Zwecke des Vereins (\u00a7 3) nach Kr\u00e4ften f\u00f6rdern. Werden innerhalb des Vereins Aufgaben \u00fcbernommen, sind diese nach M\u00f6glichkeit ehrenamtlich.&nbsp;<\/p>\n<p>2. F\u00fcr alle Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder besteht Beitragspflicht. Die H\u00f6he des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung jeweils nach den Bed\u00fcrfnissen des Vereins festgesetzt. Der Beitrag ist in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres zu entrichten.<\/p>\n<p>3. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte, insbesondere Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung sowie das Recht auf Antragstellung. Jedes Mitglied kann in den Vorstand gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>4. Alle Mitglieder erhalten das Mitteilungsblatt &gt;Geschiebekunde aktuell&lt; unentgeltlich im Rahmen ihres Jahresbeitrages. F\u00fcr die \u00fcbrigen Schrifterzeugnisse und f\u00fcr kostenpflichtigen Angebote des Vereins (z.B. Gel\u00e4ndeveranstaltungen) erhalten die Mitglieder nach M\u00f6glichkeit Sonderkonditionen, die jeweils vom Vorstand festzusetzen sind.<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Ende der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Liquidation einer juristischen Person.<\/p>\n<p>2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>3. Der Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten, die Verletzung satzungsgem\u00e4\u00dfer Pflichten oder Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mindestens einem Jahr oder nach zweimaliger Mahnung die R\u00fcck-st\u00e4nde nicht gezahlt sind. Die Streichung befreit das Mitglied nicht von der Begleichung r\u00fcckst\u00e4ndiger Beitr\u00e4ge und Umlagen.<\/p>\n<p>4. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Beschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden. Hiergegen kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand Widerspruch eingelegt werden. \u00dcber diesen Widerspruch entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung endg\u00fcltig. Dem Mitglied bleibt die \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Beitr\u00e4ge<\/h4>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he und deren F\u00e4lligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h4>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h4>\n<p>1. Der Verein kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden, zu der gem. \u00a7 12 Ziff. 5 zu laden ist. Die beabsichtigte Aufl\u00f6sung muss als Tagesordnungspunkt ausdr\u00fccklich benannt werden. Der Verein ist aufgel\u00f6st, wenn drei Viertel der&nbsp;abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen dies bef\u00fcrworten.<\/p>\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks beschlie\u00dft die aufl\u00f6sende Mitgliederversammlung, an welche namentlich bezeichnete K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechtes oder an welche andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft, welche es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat, das Vereinsverm\u00f6gen f\u00e4llt. Die Beschl\u00fcsse sind erst nach Einwilligung des Finanzamtes auszuf\u00fchren. Soweit es sich um gestiftete Teile der Geschiebesammlung am Archiv f\u00fcr Geschiebekunde der Universit\u00e4t Hamburg handelt, sind eventuelle Vorausverf\u00fcgungen fr\u00fcherer Besitzer vorrangig zu ber\u00fccksichtigen. Gleiches gilt naturgem\u00e4\u00df f\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung des Archivs f\u00fcr Geschiebekunde an der Universit\u00e4t Hamburg.&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 11 Organe des Vereins<\/h4>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<h4>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstandes, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Entlastung des Vorstands, Wahl der Kassenpr\u00fcfer\/innen. Festsetzung von Beitr\u00e4gen und deren F\u00e4lligkeit, Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung, Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins Entscheidung \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen.<\/p>\n<p>2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, dabei m\u00f6glichst an wechselnden Orten und eingebunden in das Jahrestreffen, als Jahreshauptversammlung statt.<\/p>\n<p>3. M\u00f6glichst bis zum 30. Juni eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Bei Ereignissen, die durch staatliche Einschr\u00e4nkungen der allgemeinen Bewegungsfreiheit gegeben sind, kann ausnahmsweise durch Brief- oder elektronischen Medien eine Mitgliederversammlung abgehalten werden.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<\/p>\n<p>5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich und\/oder elektronisch in Ga (Geschiebekunde aktuell) unter der Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung auf der Internetseite der GfG. Die Einladung gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannte Anschrift oder Mailadresse gerichtet war.<\/p>\n<p>6. Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.<\/p>\n<p>7. Antr\u00e4ge \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die den Mitgliedern nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, k\u00f6nnen erst in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p>8. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>9. Zu Beginn der Versammlung ist ein Schriftf\u00fchrer zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>10. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich oder f\u00fcr ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>11. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<p>12. Wahlen und Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind offen und per Handzeichen durchzuf\u00fchren. Auf Verlangen eines Mitglieds sind Wahlen geheim<br \/>vorzunehmen.<\/p>\n<p>13. \u00dcber die Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h4>\u00a7 13 Der Vorstand<\/h4>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus dem<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Vorsitzenden, der die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen einberuft und diese Veranstaltungen leitet.<\/li>\n<li>Ersten Sekret\u00e4r, der den Vorsitzenden bei der Organisation des Vereins unterst\u00fctzt und die Vertretung des Vorsitzenden \u00fcbernimmt.<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer und Zweiten Sekret\u00e4r, der im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und Ersten Sekret\u00e4r die Niederschriften und Berichte \u00fcber die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen verfasst, die Vertretung des Ersten Sekret\u00e4rs \u00fcbernimmt und diesen und den Vorsitzenden bei der Erledigung des Schriftwechsels unterst\u00fctzt.<\/li>\n<li>Schatzmeister, der das Verm\u00f6gen des Vereins verwaltet und die Mitgliedsbeitr\u00e4ge einzieht.<\/li>\n<li>Sammlungsbeauftragten (Koordinator), der die Kontakte zu den verschiedenen Sektionen und Gruppen pflegt und Informationen \u00fcber Geschiebesammlungen sammelt.<\/li>\n<li>Datenverantwortlichen, der die Verarbeitung von Geschiebedaten koordiniert und den Datenschutz personenbezogener Daten \u00fcberwacht.<\/li>\n<li>Pressereferenten, der die \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Vereins vor allem mit der Presse, aber auch anderen Medien koordiniert sowie Ansprechpartner f\u00fcr die Sektionen und anderer an der Zusammenarbeit mit dem Verein interessierter Sammlergruppen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>2. Die Wahl zu den Vereins\u00e4mtern erfolgt f\u00fcr vier Jahre. Bei Ausfall eines der Vorstandsmitglieder ist der Vorstand berechtigt, eine Ersatzperson f\u00fcr die laufende Amtsperiode zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Er bildet den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Ausweis des Vorsitzenden oder der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder gegen\u00fcber dem Gericht dient die in der Mitgliederversammlung erfolgte Niederschrift \u00fcber die Wahl.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind.<\/p>\n<p>5. Der Vorstand kann \u00fcber die jeweilige Aufgabenteilung innerhalb der Ressorts nach Bedarf auch anders entscheiden, hat aber die Mitglieder auf der jeweils n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung hier\u00fcber zu informieren. Er entscheidet ferner \u00fcber die Aufgabenteilung innerhalb der Schriftleitung.<\/p>\n<h4>\u00a7 14 Inkrafttreten der Satzung<\/h4>\n<p>Die Satzung wird angewendet seit dem Zeitpunkt der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung am 5. Oktober 1985. Sie wurde rechtswirksam beim Amtsgericht Hamburg eingetragen und entspricht inhaltlich jener, die auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 6. Oktober 1984 vorgelegt wurde,<\/p>\n<p>ge\u00e4ndert i.d. Mitgliederversammlung vom 6. Sept. 1986<br \/>ge\u00e4ndert i.d. Mitgliederversammlung vom 25. April 1987<br \/>ge\u00e4ndert i.d. Mitgliederversammlung vom 3. April 1992<br \/>ge\u00e4ndert i.d. Mitgliederversammlung vom 13. April 1996<br \/>\u00fcberarbeitet nach Vorstandsbeschluss vom 11. Nov. 1996 und 24. M\u00e4rz 1997<br \/>genehmigt i.d. Mitgliederversammlung vom 19. April 1997<br \/>ge\u00e4ndert i.d. Mitgliederversammlung vom 22.April 2006<br \/>ge\u00e4ndert i.d. Mitgliederversammlung vom 27.April 2013<br \/>ge\u00e4ndert i.d. Mitgliederversammlung vom 23. April 2022<br \/>ge\u00e4ndert i.d. Mitgliederversammlung vom 23.04.2023<\/p>\n<p>Ende<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Gesellschaft f\u00fcr Geschiebekunde e.V. &#8212; Fassung vom 22. April 2023 &#8212; Eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter Nr. 10 586 In der Satzung wird aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit ausschlie\u00dflich die m\u00e4nnliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen mit verschiedenen Geschlechtern. \u00a7 1 Name und Sitz 1. 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